21.01.2020, SFV:
Weiterbetrieb nach Ablauf der EEG-Vergütung muss sichergestellt werden
Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 114 MWp aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind über 1 GWp Solarleistung davon betroffen.
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom aus Ü20-Anlagen vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Beide Lösungen gehen mit erheblichen Zusatzinvestitionen, erhöhten jährlichen Betriebskosten und damit zunehmenden Risiken einher. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die zur Eigenversorgung genutzt wird, muss außerdem nach aktuellem Stand 40 % der EEG-Umlage abgeführt werden.
Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut werden. Diese Situation widerspricht den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen und dringend notwendigen Energiewende im Strombereich und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001.
Die Unterzeichner der Resolution fordern die Bunderegierung auf
- anzuerkennen, dass funktionstüchtige Photovoltaikanlagen auch nach Auslauf der EEG-Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssen,
- festzustellen , dass Strom aus jeder Photovoltaikanlage unabhängig von deren Alter weiterhin wie bisher vom Netzbetreiber abgenommen werden muss,
- festzustellen , dass ein Weiterbetrieb nur dann sichergestellt ist, wenn Anlagenbetreiber die Möglichkeit erhalten, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage fortzuführen,
- zu beschließen , dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb (z. B. Messung) so einfach und kostengünstig wie möglich gestaltet werden,
- zu beschließen, dass die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien unverzüglich bis spätestens zum Jahresende 2020 in deutsches Recht umgesetzt wird und damit wichtige Grundvoraussetzungen für den Weiterbetrieb der Anlagen geschaffen werden.
Dazu gehören:
- a) für netzeingespeisten Strom pro Kilowattstunde (unabhängig vom Alter der Anlage) mindestens den Börsenstrompreis auszuzahlen (Art. 21 Nr. 2d EU-RL)
- b) und zusätzlich den langfristigen Wert des Solarstroms für das Netz, die Umwelt sowie die Gesellschaft bei der Festlegung der Einspeisevergütung angemessen zu berücksichtigen (Art. 21 Nr. 2d EU-RL) sowie
- c) auf eigenverbrauchten und durch Dritte in örtlicher Umgebung zur Photovoltaikanlage genutzten Solarstrom keine Abgaben und Umlagen zu erheben. (Art. 21 Nr. 3 c u. 4 EU-RL)
Download der Petition: Resolution zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen
Unterstützende Organisationen, Vereine und Verbände:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Bund der Energieverbraucher e.V.
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Bündnis Bürgerenergie e.V.
Arbeitsgemeinschaft Bayerischer SolarInitiativen
Sonnenkraft Freising
DGS München Oberbayern
S4F Rosenheim
Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.)
EnergieWende e.V.
Verein für Klimaschutz regen e.V. Wuppertal
Energiewendegruppe Münster
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland/ Landesverband Hessen – Ortsverband Ober-Mörlen
SVH Sonnenstromverein Hessen (Sitz Butzbach) und
EBV Energiebildungsverein (Sitz Rockenberg)
Energiegenossenschaft LauterStrom eG
BüfA Regensburg n.e.V.
Artists for Future Aachen
Samos Solarförderverein Regensburg e.V.
Mittelhessische Energiegenossenschaft (MiEG)
Regionales Energieforum Isny e.V.
terra-solar e.V.
Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz (BAAK)
Friedensinitiative Nottuln e.V.
RauEE-Stiftung – Erneuerbare Energien
Solarverband Bayern e. V.
Krapp und Schmitz GbR
Isnyer Solarstrom GbR
Hallertauer Leasing GmbH
Wir bitten um Mitzeichnung von Vereinen, Verbänden und Organisationen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an zentrale@sfv.de
Anlagenbetreiber, die unsere Petition unterstützen wollen, nutzen bitte
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