(Berlin, 3. September 2020) Mit einer großen symbolischen Solaranlage und Protestschildern in Sonnenform haben wir anlässlich der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gemeinsam mit zahlreichen Unterstützer:innen vor dem Bundeswirtschaftsministerium demonstriert. Unsere Botschaft: „Gehen Sie uns aus der Sonne, Herr Altmaier!“ Wir fordern den Bundeswirtschaftsminister auf, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und die Hürden für die Energiewende in Bürgerhand zu beseitigen.
140.000 Unterschriften für Solaroffensive übergeben
Gemeinsam mit dem BündnisBürgerenergie, dem Solarenergie-Förderverein und Campact haben wir dem Ministerium über 140.000 Unterschriften für eine Solaroffensive übergeben. Mit dabei war auch der anerkannte Energiewende-Experte Professor Volker Quaschning, der sowohl unseren 10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive und unsere Petition „Geht uns aus der Sonne“ als auch die Petition von Bündnis Bürgerenergie und Solarenergie-Förderverein „Wir brauchen ein Recht auf solare Eigenversorgung“ unterstützt.
EEG-Entwurf von Altmaier: viel zu spät und unzureichend
Nach monatelanger Verzögerung ist am Montag ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die EEG-Reform öffentlich geworden. Am 23. September soll das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschließen. Dann braucht er aber auch noch die Zustimmung von den Bundestagsabgeordneten. In seiner jetzigen Form darf der Entwurf das Parlament nicht passieren – denn Wirtschaftsminister Altmaier ist als Energiewende- und Klimaschutzbremser mal wieder in Hochform. So ist der Entwurf nicht dafür geeignet, die 1,5-Grad-Grenze bei der Klimaerhitzung einzuhalten – das gibt Altmaier in einem Interview mit der taz selbst zu. Dafür müsste die Stromversorgung bereits bis 2030 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Bis dahin sollen es nach dem Willen der Bundesregierung aber nur 65 Prozent sein – obwohl jetzt schon klar ist, dass dieses Ziel durch ambitionierte Klimaziele auf EU-Ebene bald obsolet sein wird. Noch dazu geht das Wirtschaftsministerium von einem leicht sinkenden Stromverbrauch aus – alle einschlägigen Expert:innen jedoch von einem signifikanten Anstieg, da auch für Mobilität und Wärme zunehmend strombasierte Lösungen in den Vordergrund rücken.
Stillstand bei der Solarenergie
Bei der Solarenergie ist Altmaiers Entwurf besonders enttäuschend. Hier soll der Ausbau bei jährlich durchschnittlich 4,8 Gigawatt liegen – und damit nur wenig höher als der Status quo mit vier Gigawatt im Jahr und wesentlich niedriger als die knapp acht Gigawatt Zubau, die es zwischen 2010 und 2012 schon einmal gab. Darüber hinaus findet sich keine der zahlreichen Maßnahmen in dem Dokument wieder, die dazu geeignet wären, eine Solaroffensive anzuregen.
So ist keine Rede von einer Abschaffung der „Sonnensteuer“, der seit 2014 erhobenen Abgabe auf den Solarstrom, den Bürger:innen selbst erzeugen und auch gleich vor Ort verbrauchen. Dabei empfiehlt die EU-Kommission genau das in der EU-Richtlinie zur Förderung für erneuerbare Energien. Auch der „Mieterstrom“, also der auf Mietshäusern erzeugte und von den Mieter:innen direkt verbrauchte Strom, wird weiter zur Kasse gebeten. Wir fordern dagegen, dass vor Ort verbrauchter Solarstrom, der auf Eigenheimen oder Mietshäusern erzeugt wird, komplett von der Zahlung der EEG-Umlage befreit wird. Ebenso fehlt eine bundesweite Solaranlagenpflicht für Neubauten in den Vorschlägen des Wirtschaftsministeriums. Beim „Mieterstrom“ wird zwar die Förderung von zuletzt 0 Cent auf 1,42 bis 2,66 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Doch das ist zu wenig, um die Zahlung der EEG-Umlage und andere finanzielle und bürokratische Hürden auszugleichen, für die sich in dem Gesetzesentwurf keine Lösung findet.
Noch mehr Solaranlagen werden in die Ausschreibung gezwungen
Neben den zahlreichen Versäumnissen springt in dem Gesetzesentwurf vor allem eine Maßnahme ins Auge. Völlig unerwartet will Minister Altmaier die Pflicht, sich mit Solarprojekten auf Ausschreibungen zu bewerben anstatt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten, auf kleinere Dachanlagen ausweiten. Bisher gilt das nur für sehr große Solaranlagen ab 750 Kilowatt Leistung. Ab 2021 sollen Dachanlagen über 500 kW einbezogen werden, ab 2023 Dachanlagen ab 300 kW und ab 2025 Solaranlagen auf Dächern ab einer Größe von 100 kW. Damit versetzt das Wirtschaftsministerium der Bürgerenergie einen weiteren Schlag, denn die Kosten und Risiken, die mit einer Teilnahme an Ausschreibungen verbunden sind, halten Genossenschaften von Investitionen ab.
Mit unserem Protest vor Ort haben wir gezeigt: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen! Wir sind auch weiterhin im Gespräch mit den Bundestagsfraktionen, um signifikante Verbesserungen vor der Abstimmung im Parlament zu erreichen.
Quelle und Bilder: www.umweltinstitut.org