Energiegipfel Bayern: Ergebnisberichte der Arbeitsgruppen

AG 1: Erneuerbare Energien-Ausbau in Bayern

Gesamter Ergebnisbericht der AG 1

Allgemeine Feststellungen
Grundsätzlich ist ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern erforderlich.
Wir streben gemeinsam an, dass eine sichere, preisgünstige und sozialverträgliche Versorgung mit Energie gewährleistet ist. Das ist in allen Wirtschaftsbereichen Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bayern.
Zur Deckung der entstehenden Erzeugungslücke und um die Klimaschutzziele von Paris 2015 zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
Das Potenzial hierfür ist vorhanden. Es gilt, einen Mix aus den verschiedenen Energiearten zu finden, der Versorgungssicherheit gewährleistet, mit Natur und Umwelt vereinbar ist und wettbewerbsfähige Strompreise sicherstellt.
Die Umsetzung ist als Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen. Sie kann nur im Zusammenspiel von lokalen, regionalen und überregionalen Initiativen und Aktivitäten gelingen. Jeder ist aufgerufen,
seinen Teil beizutragen.
Erneuerbare Energien stellen die günstigste Erzeugungstechnologie dar.


AG 2: Energieeffizienz und Energieeinsparung

Gesamter Ergebnisbericht der AG 2

Schlussfolgerung
Nach heutigem Kenntnisstand sind die wirtschaftlichen Einsparpotenziale nicht ausreichend, um die ehrgeizigen Klimaziele des Pariser Abkommens und des daraus
abgeleiteten Klimaschutzplans der Bundesregierung zu erreichen. Selbst bei Erschließung der technisch machbaren Potenziale sind aus heutiger Sicht die Einsparziele bis 2030 nicht erreichbar. Um den Einsparzielen möglichst nahe zu kommen und den Wirtschaftsstandort Bayern zu sichern, sind erhebliche Anstrengungen in allen Sektoren
und eine starke Unterstützung durch die Politik erforderlich. Auch aus diesen Gründen muss verstärkt auf Innovationen und neue Technologien gesetzt werden.
Den Klimaschutzzielen bzw. Energieeinsparzielen am nächsten kommt die Erschließung der technischen Einsparpotenziale in den Sektoren GHD und Gebäude.
Im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz ist es erforderlich, dass die Konsensfindung zwischen den verantwortlichen Akteuren der Umwelt- und Wirtschaftsseite vorangebracht wird.
Die vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen können jedoch allesamt einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lücke zwischen wirtschaftlichem und technisch machbarem
Einsparpotenzial zu verkleinern und den Einsparzielen näher zu kommen. Soweit Fördermittel des Freistaates Bayern zur Realisierung der Umsetzungsmaßnahmen zum
Einsatz kommen sollen, muss auch eine Bewertung nach den allgemeinen Vorschriften des Haushaltsrechts erfolgen. Damit konkurriert die Mittelverwendung mit anderen
gesellschaftlichen Zielen, die die Gesetzgebung anstrebt.
Gleichzeitig sind in Zusammenhang mit der angestrebten Senkung des Energieverbrauchs die vier Ziele
- ehrgeizige Klimaschutzziele des Pariser Abkommens,
- Bezahlbarkeit/Wettbewerbsfähigkeit/Arbeitsplätze,
- Versorgungssicherheit,
- Akzeptanz
nicht oder nur schwer zu erreichen. Es bleibt letztlich die Entscheidung der Politik, welche Kompromisse zwischen den vier Zielen zu schließen sie bereit ist bzw. bei welchen Zielen Abstriche gemacht werden müssen.


AG 3: Nachfrage- und Angebotsflexibilitäten – insbesondere Speicher

Gesamter Ergebnisbericht der AG 3

Die Arbeitsgruppe 3 hält als Ergebnis ihrer Beratungen fest:
Der zunehmende Einsatz volatiler erneuerbarer Energien (EE) im Strombereich erfordert mehr Flexibilität, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Ein flexibleres und integriertes Energiesystem kann den erforderlichen Netzausbaubedarf begrenzen und teures Netzengpassmanagement vermeiden. So können die Systemkosten nachhaltig gesenkt und ein Betrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet werden.
Die verfügbaren Flexibilitätsoptionen haben unterschiedliche Einsatzbereiche. Neben dem Übertragungs- und Verteilnetz zum räumlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage stehen für den zeitlichen Ausgleich zahlreiche Flexibilitätsoptionen zur Verfügung:
- Flexible Stromerzeugungsanlagen (regelbare Kraftwerke der Mittel- und Spitzenlast, netzdienliche Photovoltaik und systemdienliche flexible Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplung [KWK], Reservekraftwerke)
- Stromspeicher (Pumpspeicherkraftwerke, Batteriespeicher, Druckluftspeicher, Powerto-Gas [PtG])
- Flexibilitätsoptionen auf Nachfrageseite wie Demand-Side-Management (DSM) und flexible Stromverbraucher im Rahmen der Sektorenkopplung (Elektromobilität, elektrische Beheizung/Kühlung mit Strom-, Wärme-/Kältespeicher, Power-to-X [PtX], KWK, Power-to-Heat)
Die Potenziale aller Flexibilitätsoptionen sollten effizient und im wirtschaftlich sinnvollen Umfang genutzt werden. Dafür müssen die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass sich alle bestehenden Flexibilitätsoptionen in einem fairen, technologieoffenen Wettbewerb am Markt bewähren und gleichzeitig die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten minimiert werden. Ziel ist ein intelligenter Mix verschiedener Flexibilitätsoptionen, der dazu beiträgt, die Lücke an gesicherter Leistung für Bayern nach dem Abschalten der Kernkraftwerke substantiell zu verringern und die EE stärker regional zu erzeugen und zu nutzen, solange es gesamtwirtschaftlich günstiger ist.
Die Kostentransparenz und -effizienz muss bei allen flexibilitätsbezogenen Maßnahmen stets im Blick behalten werden, um eine zusätzliche Belastung aller Energieverbraucher
zu vermeiden. Bezahlbare Energiepreise sind auch wesentliche und unverzichtbare Voraussetzungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
Bayern. Dies gilt in besonderem Maße für die energieintensive Industrie.


AG 4: Stromnetzarchitektur, Versorgungssicherheit, Digitalisierung

Ergebnisbericht der AG 4

Die Arbeitsgruppe 4 hält als Ergebnis ihrer Beratungen fest:
- Betrachtungshorizont der Diskussionen der AG 4 ist der Zeitraum bis 2030.
- Versorgungssicherheit ist ein elementares Gut und muss in Bayern auf dem heutigen hohen Niveau gehalten werden – auch bei einem weiter wachsenden Anteil (meist volatiler) erneuerbarer Energien (EE) sowie dem beschlossenen Kernenergie- und dem absehbaren Kohlekraftwerksausstieg. Dabei sind auch die Kriterien Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Als wesentlicher Ausgangspunkt der Diskussion um das Thema Versorgungssicherheit wurde das eben veröffentlichte Gutachten von consentec, Fraunhofer ISI, r2b und TEP „Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten“ (Szenarienbetrachtung und Modellierung zur Versorgungssicherheit inkl. Betrachtung des benachbarten Auslands basierend auf Eintrittswahrscheinlichkeiten) im Auftrag des BMWi vorgestellt. Ergebnis des Gutachtens: Stromverbraucher in Deutschland können mit Blick auf Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung des europäischen Strommarktes bis 2030 jederzeit sicher versorgt werden.
Die AG hält es demnach für erforderlich zu überprüfen, ob bei einer umfassenderen – nicht nur rein wahrscheinlichkeitsbasierten Betrachtung der Versorgungssicherheit – auch zusätzliche Risiken (etwa Kraftwerksserienfehler, weitere Extremwitterungsereignisse etc.), die nicht Gegenstand des Gutachtens waren, abgesichert werden müssen. Zu klären ist zudem die wesentliche Frage, inwieweit die Netzinfrastruktur in der Lage sein wird, die hier betrachteten marktlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Eine Absicherung könnte dann entweder im Rahmen von staatlicher Vorsorge außerhalb des Strommarktes z.B. durch eine (strategische) Reserve oder wettbewerblich im Rahmen eines Kapazitätsmechanismus bzw. einer Ausschreibung erfolgen.
Von der Mehrheit der AG-Mitglieder wird mit Blick auf die zeitnahe Abschaltung weiterer Erzeugungseinheiten (insbesondere Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke) auch
ohne weiter vertiefende Analysen die Errichtung zusätzlicher gesicherter Erzeugungsleistung für erforderlich gehalten. Nicht abschließend geklärt wurde, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt zusätzliche gesicherte Erzeugungsleistung erforderlich ist.


Quelle: www.energie-innovativ.de


 

Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, werden in den nächsten Monaten unmittelbar nach jeder Sitzung die Ergebnisse in einem Protokoll zusammengefasst und hier im Bereich der jeweiligen AG veröffentlicht:


 

4. Sitzung am 01. Juli 2019

Bild: Bernd Kerscher

Der Abschlussbericht der AG 1 kann erst veröffentlicht werden, sobald alle AGs ihre letzte Sitzung abgeschlossen haben. Wir bitten um Verständnis. Bereits vorab finden Sie hier die Impulsvorträge der 4. AG-Sitzung:

Impulsvortrag Dr. Maximilian Keim (TU München)

Impulsvortrag Fr. Rostek (Fachverband Biogas e.V.)

Impulsvortrag Hr. Münch (Landratsamt Berchtesgadener Land)

Der Solarverband Bayern e. V. wurde bei der 4. Sitzung der AG 1
am 01. Juli 2019 von Bernd Kerscher vertreten.

Quelle und weitere Information zum Energiegipfel Bayern: www.energie-innovativ.de

 

 

 


 

3. Sitzung am 03. Juni 2019

Protokoll

Impulsvortrag Hr. Kerscher (Solarverband Bayern e.V.)

Impulsvortrag Hr. Wührer (Grenzkraftwerke und VERBUND Innkraftwerke)

Impulsvortrag Hr. Kroschl (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.)

Der Solarverband Bayern e. V. wurde bei der 3. Sitzung der AG 1
am 03. Juni 2019 von Bernd Kerscher vertreten.

Quelle und weitere Information zum Energiegipfel Bayern: www.energie-innovativ.de


 

2. Sitzung von AG 1 am 06. Mai 2019

Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, werden in den nächsten Monaten unmittelbar nach jeder Sitzung die Ergebnisse in einem Protokoll zusammengefasst und hier im Bereich der jeweiligen AG veröffentlicht:

Protokoll der 2. Sitzung von AG 1 am 06. Mai 2019

Impulsvortrag Hr. Siala (TU München) in der 2. Sitzung von AG 1

Impulsvortrag Prof. Dr.-Ing. Mauch (FfE) in der 2. Sitzung von AG 1

Diskussionsbeitrag vom Bay. Gemeindetag (2. Sitzung von AG 1)

Diskussionsbeitrag von Energiewende Oberland (2. Sitzung von AG 1)

Der Solarverband Bayern e. V. wurde bei der 2. Sitzung der AG 1
am 06. Mai 2019 von Bernd Kerscher vertreten.

Quelle und weitere Information zum Energiegipfel Bayern: www.energie-innovativ.de

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